Radfahrausbildung
Im dritten und vierten Schuljahr steht neben Mathe, Deutsch und Englisch auch die Radfahrausbildung auf dem Stundenplan der 49 Grundschulen. Dies gilt teilweise ebenso für die Förderschulen als auch im Einzelfall für weiterführende Schulen im Kreis Warendorf.
Dabei üben die Schülerinnen und Schüler nicht nur die sichere Handhabung der Fahrräder. Auch verbessern sie ihre Motorik, ihre körperliche Fitness und sie beschäftigen sich mit Verkehrszeichen und -regeln, also dem Miteinander im Straßenverkehr.
Die Schulen übernehmen die theoretische und einen Teil der praktischen Ausbildung. Die meisten Schulen verwenden hierbei das Arbeitsheft „Die Radfahrausbildung“ von den Verkehrswachten. Dabei können sich die Schüler/innen zusätzlich über ein Onlineportal mit digitalen Fragebögen und Filmen auf die Prüfung vorbereiten.
Der praktische Teil der Radfahrausbildung erfolgt durch die Schule im sogenannten Schonraum; das ist in der Regel der Schulhof.
Bei den praktischen Übungen in der Verkehrswirklichkeit unterstützen dann die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Warendorf die Schulen.
Damit die jährlich etwa 2.800 Schüler/innen das gelernte Wissen auch überprüfen können, erhalten sie von der Verkehrswacht Radfahrtestbögen. Hier können die Schüler/-innen beweisen, ob sie die Regeln des Straßenverkehrs begriffen haben und auch anwenden können. So kann beispielsweise abgefragt werden, wie man sich auf Radwegen verhält, was man an einer Kreuzung zu beachten hat oder wie ein verkehrssicheres Fahrrad ausgestattet sein muss.
Ist die Prüfung bestanden und das Fahrrad verkehrssicher, gibt es den von der Verkehrswacht bereitgestellten Aufkleber „Die Radfahrausbildung – Erfolgreiche Teilnahme“, einen Fahrradpass NRW in Kartenformat und eine Prüfplakette für das Fahrrad.