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Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld.

Vereistes Auto – warum ein „Guckloch“ in der Windschutzscheibe nicht genügt

Schnee und frostige Nächte bringen auch in diesem Winter viele Autofahrer vor die Herausforderung, ihre Autoscheiben eisfrei zu bekommen. Aber reicht es wirklich, nur ein kleines „Guckloch“ in der Windschutzscheibe freizukratzen?
„Um im Winter ein Auto verkehrssicher zu machen, müssen alle Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen und die Seitenspiegel vollständig von Schnee und Eis befreit werden“, erklärt Marcus Korte, Vorsitzender der Verkehrswacht im Kreis Warendorf.
„Wer nur ein kleines Sichtfenster in der Windschutzscheibe freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die, solange es zu keinem Vorfall kommt, mit einem Verwarnungsgeld belegt werden kann“, führt Korte aus. „Fahrer sollten durch alle Scheiben uneingeschränkte Sicht haben; im Falle eines Unfalls aufgrund mangelnder Sicht kann dies schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten haben.“
Eine eingeschränkte Sicht kann dazu führen, dass Gefahrensituationen erst später erkannt werden, was die Reaktionszeit verlängert und den Anhalteweg erheblich steigert.
„Wer keine Garage hat oder das Auto nicht abstellen kann und daher die Scheiben vereisen, muss auf den klassischen Eiskratzer zurückgreifen. Alternativ lässt sich der Wagen auch am Vorabend mit speziellen Thermomatten oder Pappen abdecken, um das Eis zu vermeiden“, empfiehlt Marcus Korte.
Vom Einsatz von heißem Wasser zum Enteisen wird abgeraten, da dies dazu führen könnte, dass die Scheiben aufgrund des Temperaturunterschieds erneut gefrieren oder sogar reißen. Ebenso ist es nicht gestattet, den Motor laufen zu lassen, um die Scheiben abzutauen.

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