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Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Verwarnungsgeld

Warum ein „Guckloch“ in der Windschutzscheibe nicht ausreicht

Der Winter und nächtliche Minustemperaturen stellen viele Autofahrer wieder vor die Frage: Was kann ich tun, um die Autoscheibe eisfrei zu bekommen? Reicht das berüchtigte „Guckloch“?

Das Auto ist nur dann im Winter verkehrssicher, wenn Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen und Seitenspiegel frei von Schnee und Eis sind.

„Wer nur das berüchtigte „Guckloch“ freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die, solange nichts passiert, mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann“, erklärt Werner Schweck, Geschäftsführer der Verkehrswacht im Kreis Warendorf. „Fahrzeugführer sollten durch alle Scheiben freie Sicht haben. Ist das Sichtfeld eingeschränkt, können Gefahrensituationen deutlich später erkannt werden. Dadurch verlängert sich die Reaktionszeit und der Anhalteweg wird um ein Vielfaches erhöht. Wird bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein querender Radfahrer nur zwei Sekunden später erkannt, hat dies zur Folge, dass er mit ungebremster Geschwindigkeit erfasst wird.“

Die Verkehrswacht weist darauf hin, dass man bei vereisten Fahrzeugscheiben wohl oder übel auf den altbewährten Eiskratzer zurückgreifen muss, wenn man keine Garage hat oder das Auto nicht unterstellen kann. Oder man schützt die Scheibe bequem am Vorabend durch eine Abdeckung mit speziellen Thermomatten oder einer Pappe.

Vom Enteisen mit heißem Wasser wird gewarnt. Das Wasser könnte auf der Scheiben aufgrund der Kälte gleich wieder gefrieren oder die Scheibe könnte durch den Temperaturunterschied reißen. Nicht erlaubt ist, den Motor zum Abtauen der Scheiben laufen zu lassen.

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